Rufzeichen
- Rufzeichen abfragen (Bundesnetzagentur):
https://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx
Seit dem 24. Juni 2024 gilt in Deutschland ein aktualisierter Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst, der bedeutende Änderungen mit sich bringt. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Ausbildungsrufzeichen sowie die Einführung spezieller Rufzeichen für den Notfunk und für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
📡 Arten von Rufzeichen und ihre Zuteilung
Personengebundene Rufzeichen (PZ)
Diese Rufzeichen werden einzelnen Funkamateuren entsprechend ihrer Lizenzklasse zugeteilt:
- Klasse A: Präfixe wie DA, DB, DC, DD, DF, DG, DH, DJ, DK, DL, DM
- Klasse E: Präfixe wie DO
- Klasse N: Präfixe wie DN9
Die Zuteilung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung und Antragstellung bei der Bundesnetzagentur.
Klubstationsrufzeichen (KS)
Klubstationsrufzeichen werden an Amateurfunkvereine oder -gruppen vergeben:
- Präfixe: z. B. DL0, DF0, DK0, DP0
- Zuteilung: Erfolgt auf Antrag und Nachweis des Bestehens einer Vereinigung
- Gültigkeit: In der Regel befristet; Verlängerung möglich
Fernbediente oder automatisch arbeitende Stationen
Diese Rufzeichen sind für Relaisfunkstellen, Baken oder andere automatisch arbeitende Amateurfunkstellen vorgesehen:
- Präfixe: DB0, DM0
- Zuteilung: Erfolgt auf Antrag durch lizenzierten Funkamateur
- Gültigkeit: Befristet auf 1, 3 oder 5 Jahre; Verlängerung möglich
Ausbildungsfunkbetrieb
Die bisherige Praxis der Zuteilung spezieller Ausbildungsrufzeichen der Reihe DN1AA bis DN8ZZZ wurde eingestellt:
- Neuzuteilung: Seit dem 24. Juni 2024 nicht mehr möglich
- Bestehende Rufzeichen: Behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028
- Neue Regelung: Ausbildungsfunkbetrieb erfolgt unter dem Rufzeichen des Ausbilders mit dem Zusatz /T (z. B. DL1ABC/T)
Spezielle Rufzeichen für Notfunk und BOS
Erstmals wurden spezielle Rufzeichenreihen für den Notfunk und für BOS-Angehörige eingeführt:
- DR1AA – DR3ZZZ: Für Klubstationen von BOS-Angehörigen
- DR4AA – DR6ZZZ: Für Klubstationen von Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen
Voraussetzungen:
- Nachweis der Zugehörigkeit zu einer BOS-Organisation oder Notfunkgruppe
- Antragstellung durch einen lizenzierten Funkamateur
- Mindestens drei weitere Funkamateure innerhalb der Organisation
Diese Rufzeichen dienen der Kenntlichmachung im Funkverkehr zwischen Funkamateuren in Not- und Katastrophenfällen sowie für Übungszwecke. Sie beinhalten keine Sonderberechtigungen; alle Vorschriften des Amateurfunkdienstes gelten uneingeschränkt.
DARC e.V.: Besondere Rufzeichen für Notfunk und BOS
📝 Antragstellung und Verwaltung
Die Zuteilung der Rufzeichen erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Anträge können über die offiziellen Formulare gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, Rufzeichenwünsche anzugeben; ein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Rufzeichen besteht jedoch nicht.
Bundesnetzagentur: Amateurfunk – Rufzeichenplan
Personengebundene Rufzeichen
In Deutschland werden personengebundene Amateurfunkrufzeichen entsprechend der Lizenzklasse mit spezifischen Präfixen zugeteilt. Die aktuellen Regelungen, gültig ab dem 24. Juni 2024, sehen folgende Zuordnungen vor:
Lizenzklasse | Präfix(e) | Beispielrufzeichen |
Klasse A | DB, DC, DD, DF, DG, DH, DJ, DK, DL, DM | DL1ABC |
Klasse E | DO | DO1XYZ |
Klasse N | DN9 | DN9ABC |
Details zu den Lizenzklassen und ihren Präfixen:
- Klasse A: Dies ist die höchste Amateurfunklizenz in Deutschland. Inhaber sind berechtigt, auf allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeleistung von bis zu 750 W PEP zu senden. Die zugeteilten Präfixe für personengebundene Rufzeichen in dieser Klasse sind DB, DC, DD, DF, DG, DH, DJ, DK, DL und DM.
- Klasse E: Diese Lizenzklasse ermöglicht den Zugang zu ausgewählten Amateurfunkbändern mit eingeschränkter Sendeleistung. Inhaber dürfen auf bestimmten Frequenzen mit bis zu 100 W PEP im Kurzwellenbereich und 75 W PEP im Ultrakurzwellenbereich senden. Das zugeteilte Präfix für personengebundene Rufzeichen in dieser Klasse ist DO.
- Klasse N: Als Einsteigerklasse bietet sie Zugang zu bestimmten Amateurfunkbändern mit begrenzter Sendeleistung. Inhaber dürfen auf den Bändern 28–29,9 MHz, 144–146 MHz und 430–440 MHz mit einer maximalen effektiven Strahlungsleistung von bis zu 10 W senden. Das zugeteilte Präfix für personengebundene Rufzeichen in dieser Klasse ist DN, wobei die Ziffer stets 9 ist (z. B. DN9ABC).
Hinweise:
- Die Ziffer im Rufzeichen folgt dem Präfix und liegt in der Regel zwischen 1 und 9. Für Klubstationen wird häufig die Ziffer 0 verwendet.
- Die Suffixe bestehen meist aus zwei oder drei Buchstaben und werden von der Bundesnetzagentur zugeteilt.
Wegfall der speziellen Ausbildungsrufzeichen
Die Novellierung der Amateurfunkverordnung (AFuV) in Deutschland bringt bedeutende Änderungen für den Ausbildungsfunkbetrieb mit sich. Ab dem 24. Juni 2024 wird die bisherige Praxis der Zuteilung spezieller Ausbildungsrufzeichen durch ein flexibleres System ersetzt.
Bisher mussten ausbildende Funkamateure ein spezielles Ausbildungsrufzeichen beantragen, um den Ausbildungsfunkbetrieb durchzuführen. Mit der neuen Regelung entfällt diese Notwendigkeit. Stattdessen kann jedes personengebundene Rufzeichen der Klassen A und E für den Ausbildungsbetrieb genutzt werden.
Kennzeichnung des Ausbildungsbetriebs
Um den Ausbildungsbetrieb kenntlich zu machen, wird dem eigenen Rufzeichen ein Zusatz angefügt:
Im Sprechfunk: Der Zusatz ”/Trainee” wird verwendet. Beispiel: Ein Funkamateur mit dem Rufzeichen “DL1ABC” würde während des Ausbildungsbetriebs als “DL1ABC/Trainee” senden.
Im Schreibfunk (z. B. CW, RTTY, digitale Betriebsarten): Der Zusatz ”/T” wird angehängt. Beispiel: “DL1ABC/T”.
Diese Kennzeichnung stellt sicher, dass andere Funkamateure den Ausbildungsbetrieb erkennen und entsprechend Rücksicht nehmen können.
Übergangsregelungen für bestehende Ausbildungsrufzeichen
Bereits zugeteilte Ausbildungsrufzeichen der Reihen DN0AAA bis DN8ZZZ behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028. Neue Ausbildungsrufzeichen werden ab dem 24. Juni 2025 nicht mehr zugeteilt. Diese Übergangsfrist ermöglicht es, bestehende Ausbildungsprojekte ohne Unterbrechung fortzusetzen und sich auf die neuen Regelungen einzustellen.
Voraussetzungen für den Ausbildungsbetrieb
Funkamateure der Klassen A und E sind berechtigt, Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Dabei muss der Auszubildende unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des ausbildenden Funkamateurs stehen. Der Umfang der Berechtigungen richtet sich nach der Lizenzklasse des Ausbilders.
Ziel der Neuregelung
Die Reform zielt darauf ab, den Einstieg in den Amateurfunk zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen. Durch den Wegfall der speziellen Ausbildungsrufzeichen wird der Ausbildungsbetrieb flexibler gestaltet, was insbesondere für Vereine und Ausbildungsinitiativen von Vorteil ist.
Fernbediente / automatisch arbeitende Amateurfunkstellen
In Deutschland werden fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, wie beispielsweise Repeater (Relaisfunkstellen) im 2-Meter- und 70-Zentimeter-Band, von der Bundesnetzagentur (BNetzA) reguliert und mit spezifischen Rufzeichen ausgestattet.
Rufzeichenpräfixe für automatisch arbeitende Stationen
Für diese Stationen sind bestimmte Präfixe vorgesehen, die ihre Betriebsart kennzeichnen:
Stationstyp | Präfixe | Beispielrufzeichen |
Relaisfunkstellen (Repeater) | DB0, DM0 | DB0ABC, DM0XYZ |
Funkbaken | DB0, DM0 | DB0DEF, DM0GHI |
Die Ziffer “0” nach dem Präfix ist typisch für automatisch arbeitende Stationen.
Zuteilungsvoraussetzungen
Um ein Rufzeichen für eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gültige Amateurfunkzulassung: Der Antragsteller muss eine gültige Amateurfunklizenz besitzen.
- Antragstellung bei der BNetzA: Ein formeller Antrag ist erforderlich, in dem Details zur geplanten Station, wie Standort, Frequenzen und technische Spezifikationen, angegeben werden.
- Verträglichkeitsprüfung: Die BNetzA führt eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung durch, um sicherzustellen, dass die geplante Station keine störenden Einflüsse auf andere Funkdienste hat.
Gültigkeitsdauer der Rufzeichen
Die Zuteilung erfolgt befristet, üblicherweise für 1, 3 oder 5 Jahre. Eine Verlängerung kann vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Einsatzorte und Nutzung
Diese Stationen sind ortsfest und an den genehmigten Standorten in Deutschland betrieben. Für den Betrieb im Ausland sind separate Genehmigungen erforderlich.
Spezielle Rufzeichen für Notfunk und BOS
Ab dem 24. Juni 2024 werden besondere Rufzeichenblöcke für Klubstationen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und Notfunkgruppen eingeführt. Dies soll die Identifizierung und Koordination im Notfunkverkehr erleichtern.
Rufzeichenblöcke für BOS-Klubstationen
Die Rufzeichenreihen DR1AA bis DR3ZZZ sind ausschließlich für Klubstationen von BOS-Angehörigen vorgesehen. Ein geeigneter Nachweis der Zugehörigkeit zu einer dieser Organisationen ist bei der Antragstellung erforderlich.
Rufzeichenblöcke für Notfunkgruppen
Die Rufzeichenreihen DR4AA bis DR6ZZZ sind für Klubstationen von Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen reserviert. Auch hier ist ein entsprechender Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer anerkannten Notfunkgruppe bei der Antragstellung notwendig.
Zweck und Nutzung
Diese speziellen Rufzeichen dienen der Kenntlichmachung von Funkverkehr, der in Not- und Katastrophenfällen oder zu Übungszwecken durchgeführt wird. Sie sollen die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen verschiedenen Hilfsorganisationen und Funkamateuren verbessern. Es ist jedoch zu beachten, dass die Nutzung des Amateurfunkdienstes in solchen Fällen den allgemeinen amateurfunkrechtlichen Vorgaben unterliegt. Die Entscheidung über die Vereinbarkeit mit den jeweiligen dienstlichen Regelungen obliegt den antragstellenden Organisationen.
Antragstellung und Voraussetzungen
- Nachweis der Berechtigung: Ein geeigneter Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer der genannten Organisationen oder Notfunkgruppen ist erforderlich.
- Antragstellung: Der Antrag ist bei der Bundesnetzagentur zu stellen.
- Einhaltung der Vorschriften: Alle amateurfunkrechtlichen Vorgaben müssen uneingeschränkt erfüllt werden.
Geschichte der Rufzeichen
Die Entwicklung der Amateurfunkrufzeichen ist ein faszinierender Aspekt der Funkgeschichte, der eng mit internationalen Vereinbarungen, technischen Fortschritten und politischen Ereignissen verknüpft ist.
🛠️ Ursprung und internationale Regelungen
Die Notwendigkeit zur Standardisierung von Funkrufzeichen entstand mit dem Aufkommen der drahtlosen Telegrafie. Ein bedeutendes Ereignis war die Internationale Radiotelegraphen-Konferenz in London im Jahr 1912, die kurz nach dem Untergang der Titanic stattfand. Auf dieser Konferenz wurden erstmals internationale Regelungen für Rufzeichen festgelegt. Deutschland erhielt dabei die Präfixe A (AAA bis AZZ) und D (DAA bis DZZ) sowie KAA bis KCZ zugewiesen .
Für den Amateurfunk wurden spezifische Strukturen beschlossen: Rufzeichen sollten aus einer vorangestellten Zahl als Landeskenner und darauf folgenden zwei bis drei Buchstaben bestehen. Deutschland wurde die Ziffer 4 zugewiesen. Allerdings kam es in Deutschland vor dem Ersten Weltkrieg nicht zur Vergabe von Amateurfunkrufzeichen .
🇩🇪 Entwicklung in Deutschland
In Deutschland begann die Zuteilung von Amateurfunkrufzeichen nach dem Ersten Weltkrieg. Ab 1925 wurden genehmigte Versuchsfunkstationen mit Rufzeichen ausgestattet, die aus einem Buchstaben und einer Ziffer bestanden. Später wurde ein ‘K’ vorangestellt, um die Stationen zu kennzeichnen .
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Amateurfunk in Deutschland neu organisiert. Ab 1949 wurden Rufzeichenblöcke vergeben: DL1 und DL3 für die drei Westzonen, DL2 für britische Militärangehörige, DL4 für amerikanische Militärangehörige und DL5 für französische Militärangehörige .
Die International Radio Conference in Atlantic City 1947 beschränkte die deutsche Zuteilung auf DAA bis DMZ. Folglich mussten die Präfixe deutscher Funkamateur-Rufzeichen zum 1. Januar 1949 geändert werden .
📜 Besondere Ereignisse und Entwicklungen
- Einführung von Ausbildungsrufzeichen: Zur Förderung des Nachwuchses wurden spezielle Ausbildungsrufzeichen mit dem Präfix ‘DN’ eingeführt.
- Sonderrufzeichen für Veranstaltungen: Bei besonderen Anlässen wie Jubiläen oder öffentlichen Veranstaltungen können befristete Sonderrufzeichen zugeteilt werden, die von den üblichen Strukturen abweichen .
- Notfunkrufzeichen: Für den Einsatz in Not- und Katastrophenfällen gibt es spezielle Rufzeichen, die eine schnelle Identifikation und Koordination ermöglichen.
🕰️ Älteste bekannte Rufzeichen
Einige der ältesten bekannten Amateurfunkrufzeichen in Deutschland stammen aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg. Beispielsweise hatte Jörg Ißler während des Krieges das Rufzeichen D3KMN, wobei der letzte Buchstabe für Württemberg stand. Solche historischen Rufzeichen sind heute selten und werden oft in Museen oder Archiven dokumentiert.
Die ältesten Amateurfunkrufzeichen in Deutschland stammen aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg und spiegeln die frühe Geschichte des Amateurfunks wider. Diese Rufzeichen wurden nach unterschiedlichen Systemen vergeben, die sich im Laufe der Zeit weiterentwickelten.
📜 Historische Rufzeichenbeispiele
- K-Y8: Dieses Rufzeichen wurde Rudolf Horkheimer in den 1920er Jahren zugeteilt. Er war einer der ersten deutschen Funkamateure, dem eine Verbindung nach Neuseeland gelang. Das Präfix „K“ stand damals für Deutschland, und der Buchstabe „Y“ im Suffix wies auf Württemberg hin.
- EK4AAL: Abraham Esau, ein Pionier des deutschen Amateurfunks, trug dieses Rufzeichen. Das Präfix „EK“ wurde ab 1927 verwendet, wobei „E“ für Europa und „K“ für Deutschland stand. Die Ziffer „4“ war der Landeskenner für Deutschland.
- EK4UAB / D4UAB / DL6DS: Walter Dieminger, ein bedeutender Geophysiker und Funkamateur, nutzte im Laufe der Zeit verschiedene Rufzeichen. Sein erstes Rufzeichen war EK4UAB, später D4UAB, und nach dem Zweiten Weltkrieg DL6DS. Diese Änderungen spiegeln die Entwicklungen und Umstellungen im deutschen Rufzeichensystem wider.